Sofortige Klarheit über die Reparaturkosten, transparent und nachvollziehbar.
Nicht jeder Schaden erfordert ein vollständiges Gutachten. Ein Kostenvoranschlag ist der schnelle Überschlag bei kleineren Schäden, ideal, wenn Sie einfach nur wissen möchten, was eine Reparatur ungefähr kosten würde, ohne dass gleich ein komplettes Gutachten erstellt wird. Er gibt Ihnen sofortige Klarheit über die zu erwartenden Reparaturkosten und dient als klare Entscheidungsgrundlage.
Bei Schäden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze wird statt eines vollständigen Gutachtens ein Kurzgutachten erstellt, im Grunde ein anderes Wort für den Kostenvoranschlag. Es hält die notwendigen Reparaturschritte und -kosten kompakt und nachvollziehbar fest.
Als Richtwert gilt eine Bagatellgrenze von rund 750 Euro (netto). Das ist allerdings keine feste gesetzliche Grenze, sondern beruht auf der Rechtsprechung (u. a. des BGH), je nach Gericht und Region kann sie auch bei bis zu etwa 1.000 Euro liegen. In der Praxis kommt das ohnehin selten vor, denn schon kleinere Schäden am Fahrzeug liegen heute oft über 1.000 Euro. Ab dieser Größenordnung ist ein vollständiges Gutachten die bessere Wahl, weil es Ihre Ansprüche umfassend absichert.
Ein Kostenvoranschlag beziffert die reinen Reparaturkosten. Ein vollständiges Unfallgutachten erfasst darüber hinaus auch Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Folgeschäden. Bei einem unverschuldeten Unfall ist in der Regel ein Gutachten die bessere Wahl, da es Ihre Ansprüche vollständig absichert, gerne berate ich Sie, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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