Unabhängige Unfallgutachten und präzise Fahrzeugbewertungen, regional, zertifiziert und mobil.
Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben, zahlt die Versicherung des Verursachers Ihren Schaden, das Gutachten und den Anwalt. Für Sie sind es vier einfache Schritte.
Unfallstelle fotografieren und Name sowie Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Im Zweifel die Polizei rufen, bei Verletzten oder Fahrerflucht immer.
Bevor Sie einen Kostenvoranschlag machen lassen oder den Gutachter der Versicherung annehmen, melden Sie sich bei mir, per Telefon, WhatsApp oder über das Schadenportal. Ich berate Sie kostenlos und kümmere mich um alles Weitere.
Zum SchadenportalIch komme zu Ihnen, meist innerhalb von 24 Stunden, und erfasse alles: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden. Für Sie kostenlos.
Auf Wunsch übernimmt eine auf Unfälle spezialisierte Anwaltskanzlei die Abwicklung mit der Versicherung. Die Anwaltskosten trägt ebenfalls die Gegenseite. Sie entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstelle ich Unfallgutachten, Wertgutachten und Oldtimer-Gutachten und prüfe Gebrauchtwagen vor dem Kauf, für Privatpersonen und Unternehmen wie Autohäuser. Ich begleite Sie von der ersten Anfrage bis zur Schadenregulierung mit der Versicherung, auch beim Totalschaden.

Ich bin Efekaan Sabah, Kfz-Sachverständiger im Berchtesgadener Land. Mit Autos hatte ich schon immer zu tun, bei uns in der Familie dreht sich beruflich alles ums Fahrzeug. Ich habe Fahrzeugtechnik studiert, bin beim TÜV Rheinland zertifiziert und arbeite komplett unabhängig. Mir geht es darum, dass Sie als Geschädigter genau das bekommen, was Ihnen zusteht, ehrlich, gründlich und verständlich erklärt.
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Im Berchtesgadener Land und der Umgebung bin ich für Sie im Einsatz.
Für ausgewählte Leistungen bin ich auch im Salzburger Land für Sie da. Was ich für Österreich anbieten kann →
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TÜV Rheinland zertifiziertZertifikat online prüfenDas hängt von der Schadenhöhe ab. Liegt der Schaden über rund 750 € (Bagatellgrenze), steht Ihnen ein vollständiges Gutachten zu, und das zahlt die Versicherung des Verursachers. Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten; Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden fehlen darin. Nur bei echten Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag die richtige Wahl. Den erstelle ich dann zu einem deutlich geringeren Preis. Gutachten und Kostenvoranschlag im Vergleich
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Verursachers die gesamten Sachverständigenkosten, für Sie entstehen keine Kosten. Meine Rechnung bezahlt die Versicherung direkt, Sie müssen nichts vorstrecken. Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags: Meist übernimmt die Versicherung die Kosten nur, wenn sie der Beauftragung vorher zugestimmt hat.
In aller Regel nicht. Wegen der hohen Stundensätze der Werkstätten liegen auch kleine Schäden heute schnell über der Bagatellgrenze von rund 750 €. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ein Parkschaden an Tür und Seitenwand, im Internet auf rund 1.000 € geschätzt, lag laut Gutachten bei 2.300 € netto Reparaturkosten, zuzüglich Wertminderung. Liegt ein Schaden doch darunter, erstelle ich statt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag (oft auch Kurzgutachten genannt) zu einem deutlich geringeren Preis. Auch diese Kosten erstattet in der Regel die Versicherung des Verursachers.
Ja, das ist Ihr gutes Recht. Als Geschädigter dürfen Sie im Haftpflichtfall einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen niemanden vorschreiben.
Nein. Sie können sich den Betrag aus dem Gutachten auch auszahlen lassen und selbst entscheiden, ob und wo Sie reparieren. Die Mehrwertsteuer gibt es dann nur, wenn sie tatsächlich anfällt, zum Beispiel mit einer Reparaturrechnung.
Ja, in aller Regel. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schaden, den die Versicherung des Verursachers ersetzen muss. Eine Rechtsschutzversicherung brauchen Sie dafür nicht. Ich arbeite mit einer auf Unfälle spezialisierten Kanzlei zusammen, Sie können aber auch Ihren eigenen Anwalt beauftragen.
Immer wenn nach einem Unfall ein Schaden vorliegt oder vermutet wird. Ein unabhängiges Gutachten sichert Ihre Ansprüche vollständig ab, von Reparaturkosten über Wertminderung bis hin zu versteckten Schäden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.
Sobald das Gutachten und alle Unterlagen vorliegen, reguliert die Versicherung den Schaden in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Versicherung und der Komplexität des Falls ab.
Sehr schnell, in der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Begutachtungstermin. Ich komme direkt zu Ihnen.
Ja, selbstverständlich. Ich komme zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder direkt zum Unfallort, im Berchtesgadener Land und Umkreis bis ca. 50 km.
Ich benötige lediglich Ihren Fahrzeugschein und Ausweis. Versicherungsdaten, das Kennzeichen des Unfallgegners oder vorhandene Reparaturunterlagen helfen dabei, alles noch schneller abzuwickeln.
Die Kosten richten sich nach Fahrzeug und gewünschtem Umfang. Kontaktieren Sie mich gern, ich erstelle Ihnen schnell und unverbindlich ein individuelles Angebot.
Lassen Sie den Schaden unbedingt von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, bevor Sie das Fahrzeug veräußern oder einem Angebot der Versicherung zustimmen. Ich ermittle Wiederbeschaffungs‑ und Restwert und berate Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Immer wenn der Verdacht besteht, dass der Unfall das Fahrgestell oder die Karosserie verzogen hat, auch bei äußerlich kleinen Schäden können verdeckte Folgeschäden entstehen. Bei Haftpflichtschäden sind diese Kosten voll erstattungsfähig.
Das vollständige Gutachten liegt Ihnen in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen nach der Besichtigung vor.
Ja, sehr gerne. Ich erstelle Wertgutachten für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge, individuell abgestimmt auf Ihr Fahrzeug und den gewünschten Verwendungszweck.
Der Marktwert ist, was Ihr Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall wert war. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Der Restwert ist, was das beschädigte Fahrzeug noch einbringt, zum Beispiel beim Verkauf an einen Verwerter.
Ja. Auch nach einer fachgerechten Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug an Wert, das nennt sich merkantile Wertminderung. Ich ermittle diesen Betrag und weise ihn im Gutachten aus, damit Sie vollständig entschädigt werden.
Nur, wenn deutsches Recht gilt. Bei einem Unfall in Deutschland erstelle ich das Gutachten gerne, auch für Fahrzeuge aus Österreich. Bei einem Unfall in Österreich ist das nur möglich, wenn beide Unfallbeteiligten aus Deutschland kommen. Andere Haftpflichtschäden mit Unfallort Österreich kann ich leider nicht übernehmen. Alle Details für Kunden aus Österreich
Ja. Ich komme zum Fahrzeug, prüfe Lack und Karosserie inklusive Lackschichtdickenmessung, lese den Fehlerspeicher aus und mache eine Probefahrt. Das Ergebnis erhalten Sie als Bericht mit Fotos, in Deutschland und in Österreich. Mehr zum Gebrauchtwagencheck
Ja. Alle Leistungen biete ich für Privatpersonen und für Unternehmen an, zum Beispiel für Autohäuser, Werkstätten und Firmen mit eigenen Fahrzeugen.
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Telefon: +49 152 26617235
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